für Test- und Einstellfahrten vom 18.03. - 22.03.2024
auf dem Circuit Val de Vienne / Frankreich.
Lieber Motorradsportler,
wie oben ersichtlich, biete ich 2024 erneit ein Trainingslager für Solo Motorräder und Renngespanne an..
Für die Veranstaltung habe ich den Circuit Val de Vienne gewählt. http://www.circuitvaldevienne.com
Die Rennstrecke befindet sich zwischen Poitiers und Limoges in Frankreich, ca 400km südlich von Paris.
Boxen können gemietet werden sind aber begrenzt.
Das Training wird zu den bei mir üblichen Bedingungen stattfinden und ablaufen.
Gefahren
werden in je 2 Leistungsgruppen (Performance / Langsam) für Solo und Gespanne. Eine Zeitnahme
oder Rennen finden nicht statt. Pro Gruppe gibt es 5 Zeitfenster pro
Tag zwischen 20 und 30 Minuten Tracktime.
Jeder
Aktive, der an dem Training teilnehmen möchte, hat mit der Abgabe der
Online-Nennung (www.eckarts-trainingslager.de) und der darauf folgenden
Zahlungsaufforderung das Nenngeld (innerhalb von 2 Wochen) auf das darin angegebene Konto zu
überweisen. Nach Eingang des Nenngeldes erfolgt die finale
Nennungsbestätigung per e-mail mit Gruppeneinteilung und zugeteilter Startnummer.
Diese bitte ausdrucken und zur Anmeldung vor Ort mitbringen. Die Online
Anmeldung wird vorraussichtlich im Spätsommer startern, wann genau
erfahrt ihr hier bei den News.
Die Trainingswoche (5 Tage) kostet bei Anmeldung : € 550.-
Einzelne Tage kosten je Tag: € 145.- soweit verfügbar, Wochenbuchungen werden bevorzugt behandelt.
Boxen € 250.- ( nur die ganze Woche, Anzahl bergrenzt)
Gruppenrabatt von 5% möglich. Eine Gruppe besteht aus mindestens 5 Fahrern auch in verschiedenen Gruppen. Gezahlt und verwaltet wird die Gruppe von einem der Teilnehmer. Fahrer können getauscht und ersetzt -, aber nicht abgemeldet werden. Jeder Fahrer der Gruppe muss sich vollständig anmelden.
Nennungsschluss ist am 18.02.2024
- Achtung! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
- Ich behalte mir vor den Nennungsschluss zu verlegen und Nennungen zurückzuweisen.
- Wochenbuchungen werden gegenüber Einzeltagen priorisiert behandelt.
- Boxen können reserviert werden. Die Anzahl ist bergrenzt.
- Bei Absage der Nennung bis zum 17.2.2024 wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 75,00 einbehalten. (Regelung für "Gruppen" abweichend)
- Bei Absagen ab dem 18.02.2024 wird das Nenngeld in voller Höhe einbehalten. (Regelung für "Gruppen" abweichend)
- Ein
bestätigter Platz ist bei Beibehaltung von Klasse (Gespann/Solo) und
Gruppe (schnell/langsam) auf einen neuen Teilnehmer übertragbar. Dieses
hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der finalen Bestätigung durch den
Veranstalter.
- Den
Abschluss eines Schutzbriefes und/oder einer Auslandskrankenversicherung
sowie einer Haftpflichtversicherung empfehlen wir sehr.
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die
Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentümer und -Halter)
nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die
alleinige zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen
oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies beinhaltet auch Ölverschmutzungen und deren Beseitigung an und auf der Strecke. Soweit der
Fahrer nicht selbst Fahrzeug-Eigentümer und -Halter des von ihm
benutzten Wettbewerbfahrzeuges ist, stellt er den im Haftungsverzicht
genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des
Kfz.-Eigentümers und Halters frei oder gibt mit der Nennung und der
Anmeldung vor Ort, eine entsprechende Verzichtserklärung ab.
Die
Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentümer und Halter)
verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der
Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des
Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
- die Teilnehmer und deren Helfer, sowie gegen eigene Helfer
- den
Betreiber der Rennstrecke, Behörden, Renndienste und irgendwelche
andere Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Der Organisator behält sich folgendes Rücktrittsrecht vor:
- Rücktritt vom Vertrag mit dem Rennstrecken-Betreiber oder durch diesen.
Hierfür können keine Regressansprüche gestellt werden. - Wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört, sich vertragswidrig verhält oder durch sein Verhalten andere gefährdet.
In diesem Fall ist eine Rückzahlung der entrichteten Gebühr nicht möglich. - Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis und wissen, dass der Veranstalter keine Streckenposten verpflichtet hat.